Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung, Sport, Heimatpflege, Denkmalschutz, Jugendhilfe, Altenhilfe sowie mildtätigen Zwecken im Sinne des § 53 AO.
Die Stiftung kann hierfür Fördermittel an steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, oder geeigneten Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO gewähren.
Die Projekte müssen einen eindeutigen Bezug zum Geschäftsgebiet der ehemaligen Kreissparkasse Ebersberg, d.h. dem Landkreis Ebersberg, aufweisen.
Die Einzelheiten über die Verwirklichung des Stiftungszwecks werden in der
Stiftungssatzung geregelt.